Unsere Angebote sind, soweit sie nicht befristet sind stets freibleibend; Vertragsgrundlage und maßgebend für den Umfang der Lieferung sind unsere schriftlichen Auftragsbestätigungen. Dies gilt auch, wenn der Kunde die Abgabe eines konkreten Angebotes angefordert hat. Erteilte Bestellungen seitens des Kunden sind für diesen bindend und gelten mit der Vorlage der Auftragsbestätigung von Simplements als angenommen. Nebenabreden und Änderungen müssen durch uns schriftlich bestätigt werden. Konstruktionsänderungen, sowie sonstige Änderungen technischer Daten und Leistungsmerkmale, soweit sie dem technischen Fortschritt dienen, behalten wir uns vor. Die der Angebotsanforderung oder der Bestellung beigefügten Unterlagen wie Zeichnungen, Spezifikationen, Geräte, Muster, Werkzeuge und dergleichen, die Simplements überlassen werden, bleiben Eigentum des Kunden. Diese sind verbindliche Grundlage für die Erstellung und Ausarbeitung eines Angebotes. Auf jedwede, nachträgliche Änderung gegenüber der erstmaligen Angebotsanforderung und dem Angebot von Simplements hat der Kunde bei Bestellungen schriftlich hinzuweisen. Soweit Simplements seinen Angeboten gleichartige Unterlagen der in vorstehend genannter Art und Weise beifügt, sind und bleiben diese Eigentum von Simplements. Der Kunde verpflichtet sich, diese Unterlagen nicht für vertragsfremde Zwecke zu verwenden, zu vervielfältigen oder sonst dritten Personen zugänglich zu machen. Offensichtliche Irrtümer, Druck-, Rechen-, Schreib- und Kalkulationsfehler sind für Simplements nicht verbindlich und geben dem Kunden keinen Anspruch auf Schadenersatz.